Förderinformation für Bauherren

Für Aufwendungen bei Inanspruchnahme bestimmter Handwerkerleistungen kann von einer Steuerermäßigung profitiert werden, z. B. bei der Modernisierung der eigengenutzten Wohnung. Darüber hinaus informieren wir Sie über verschiedene Fördermöglichkeiten.

Handwerkerleistungen von Einkommenssteuer absetzen

• Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr (bis einschließlich 2008: höchstens 600 Euro pro Jahr).

• Begünstigt sind die Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer, nicht hingegen die Materialkosten.

Die Steuerermäßigung, vielfach auch Steuerbonus genannt, wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Handwerker eine Rechnung ausgestellt hat und diese per Überweisung, durch Einzugsermächtigung oder im Wege des Online-Bankings beglichen worden ist. Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
  • Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Boden
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung von Küche oder Bad
  • Wartung und Reparatur von elektrischen Geräten wie Waschmaschine, Herd, TV, PC
  • Gartenarbeiten
  • Schornsteinfeger
  • Aufstellen eines Gerüsts
  • Straßenreinigung auf Privatgrund

Sonstige Förderprogramme

Die Landesförderinstitute und Gemeinden stellen für verschiedene Leistungen Fördermittel in Form von Krediten oder direkten Zuschüssen zur Verfügung z.B. zur Dorferneuerung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet viele zinsgünstige Kredite rund ums Bauen/Modernisieren an. Ihre Hausbank berät sie gerne.

Weiterführende Informationen

www.kfw-foerderbank.de

www.baufoerderer.de

www.lfi-mv.de

www.bafa.de

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