Förderinformation für Bauherren
Erfahren Sie, wie Sie von Steuerermäßigungen und verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren können, um Ihre Bauvorhaben finanziell zu unterstützen.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen:
- Steuerermäßigung: Sie erhalten 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, maximal 1.200 Euro pro Jahr (bis 2008: 600 Euro), abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer.
- Bedingungen: Gültig für Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer. Materialkosten sind ausgeschlossen.
- Voraussetzungen: Die Bezahlung muss per Überweisung, Einzugsermächtigung oder Online-Banking erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Absetzbare Handwerkerleistungen umfassen:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
- Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Böden
Sonstige Förderprogramme
Neben der Steuerermäßigung gibt es weitere Fördermöglichkeiten:
- Landesförderinstitute und Gemeinden: Bieten Kredite oder direkte Zuschüsse, z.B. zur Dorferneuerung.
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Zinsgünstige Kredite für Bau- und Modernisierungsprojekte. Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank.
Weiterführende Informationen
Besuchen Sie die Websites der Förderinstitute für detaillierte Informationen:
- www.kfw-foerderbank.de
- www.baufoerderer.de
- www.lfi-mv.de
- www.bafa.de
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Nutzen Sie unsere Beratung!
Möchten Sie mehr über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren oder eine kostenlose Beratung zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erhalten? Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem Expertenwissen für Ihre Bauprojekte.