Förderinformation für Bauherren
Erfahren Sie, wie Sie von Steuerermäßigungen und verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren können, um Ihre Bauvorhaben finanziell zu unterstützen.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen:
- Steuerermäßigung: Sie erhalten 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, maximal 1.200 Euro pro Jahr (bis 2008: 600 Euro), abzugsfähig von Ihrer Einkommensteuer.
- Bedingungen: Gültig für Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer. Materialkosten sind ausgeschlossen.
- Voraussetzungen: Die Bezahlung muss per Überweisung, Einzugsermächtigung oder Online-Banking erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Absetzbare Handwerkerleistungen umfassen:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade
- Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Böden
Sonstige Förderprogramme
Neben der Steuerermäßigung gibt es weitere Fördermöglichkeiten:
- Landesförderinstitute und Gemeinden: Bieten Kredite oder direkte Zuschüsse, z.B. zur Dorferneuerung.
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Zinsgünstige Kredite für Bau- und Modernisierungsprojekte. Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank.
Weiterführende Informationen
Besuchen Sie die Websites der Förderinstitute für detaillierte Informationen:
- www.kfw-foerderbank.de
- www.baufoerderer.de
- www.lfi-mv.de
- www.bafa.de
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